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Stadtbezirk 2 · Köln-Rodenkirchen

Energieausweis Köln-Rodenkirchen

Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Rodenkirchen, Sürth, Marienburg, Zollstock und Raderthal. Online beantragt, von Kölner Sachverständigen geprüft und beim DIBt registriert.

Rodenkirchen auf einen Blick

Häufigste Bauzeit
1950–1975
Typische Gebäudeart
Ein-/Zweifamilienhaus
Meist zulässig
Bedarfsausweis
Ausstellung
2–3 Werktage
Preis ab
119,90 €

Der Gebäudebestand in Rodenkirchen

Der linksrheinische Süden ist stark von Einzel- und Doppelhäusern der Nachkriegsjahrzehnte geprägt, dazwischen der Villenbestand in Marienburg und Hahnwald sowie Siedlungsbau in Zollstock und Raderthal. Viele dieser Häuser haben weniger als fünf Wohneinheiten und wurden vor November 1977 beantragt. Für sie ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Für die Bedarfsberechnung brauchen wir Angaben zu Wohnfläche, Fenstern, Dämmung und Heizungsanlage. Wo Grundrisse fehlen, arbeiten wir mit Aufmaßen und Baujahresklassen. Bei Sanierungen zählt das Jahr der Maßnahme, nicht das Baujahr.

Einfamilienhäuser mit Ziegeldach und Vorgarten an einer ruhigen Wohnstraße

Wir sind in diesen Veedeln tätig

Verbrauchsausweis

Zulässig für die Mehrfamilienhäuser in Zollstock und Raderthal ab fünf Wohneinheiten sowie für Neubauten mit Baujahr ab 1978.

Ab 69,90 € bestellen — externer Anbieter, öffnet in neuem Tab

Bedarfsausweis

Für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Bauantrag vor November 1977, wie sie in Rodenkirchen, Sürth und Marienburg überwiegen.

Ab 119,90 € bestellen — externer Anbieter, öffnet in neuem Tab

Häufige Aufträge in Rodenkirchen

Einfamilienhaus von 1968

Bedarfsausweis: Wohnfläche, Fenster, Dämmung und Kessel werden erfasst. Grundrisse helfen, sind aber nicht Pflicht.

Villa in Marienburg mit Anbau

Anbau und Altbau haben unterschiedliche Bauteile. Beides geht getrennt in die Berechnung ein.

Zwölfparteienhaus in Zollstock

Ab fünf Wohneinheiten genügt der Verbrauchsausweis aus der Heizkostenabrechnung.

Fragen aus Rodenkirchen

Mein Haus von 1965 wurde 1998 gedämmt. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Entspricht der Wärmeschutz dem Niveau der Verordnung von 1977 und ist das belegbar, ist der Verbrauchsausweis zulässig. Ohne Nachweis bleibt es beim Bedarfsausweis.

Wie werden Wintergarten und Anbau behandelt?

Beheizte Anbauten gehören zur Gebäudehülle und gehen mit ihren Bauteilen in die Berechnung ein. Unbeheizte bleiben außen vor.