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Häufige Fragen

Antworten zum Energieausweis

Was Eigentümer, Vermieter und Makler in Köln am häufigsten fragen. Ist Ihre Frage nicht dabei, schreiben Sie uns.

Pflicht und Rechtslage

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung. Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden.

Gilt die Pflicht auch für bestehende Mietverhältnisse?

Nein. Solange kein Mieterwechsel und kein Verkauf ansteht, besteht keine Pflicht zur Vorlage.

Welche Gebäude sind ausgenommen?

Baudenkmäler, Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sowie bestimmte Betriebsgebäude, die überwiegend nicht beheizt werden.

Was droht ohne Energieausweis?

Nach § 108 GEG sind Bußgelder bis 10.000 Euro möglich, etwa wenn der Ausweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder in Immobilienanzeigen nicht angegeben wird.

Ausweisart und Daten

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Für Gebäude ab fünf Wohneinheiten und für kleinere Gebäude mit Bauantrag ab November 1977 ist der Verbrauchsausweis zulässig. Bei bis zu vier Wohneinheiten mit älterem Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht, sofern nicht entsprechend saniert wurde.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für den Verbrauchsausweis Heizkostenabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten. Für den Bedarfsausweis Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Fenstern, Dämmung und Heizungsanlage, idealerweise mit Grundrissen.

Was ist bei Leerstand?

Leerstandszeiten werden rechnerisch berücksichtigt. Bei längerem Leerstand ohne Verbrauchsdaten ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

Ich habe keine Abrechnungen mehr.

Fordern Sie diese beim Abrechnungsdienst oder Versorger an. Alternativ stellen wir einen Bedarfsausweis aus.

Bestellung, Dauer und Kosten

Wie lange dauert die Ausstellung?

Verbrauchsausweise in der Regel innerhalb von 24 Stunden, Bedarfsausweise in zwei bis drei Werktagen. Mit Expressoption ist der Verbrauchsausweis an Werktagen in drei Stunden fertig.

Was kostet der Energieausweis?

Der Verbrauchsausweis kostet 69,90 €, der Bedarfsausweis 119,90 €, jeweils als Festpreis inklusive Registrierung und Prüfung.

Muss ich vorab bezahlen?

Nein. Sie erhalten die Rechnung zusammen mit dem fertigen Ausweis, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Kommt jemand zu mir nach Hause?

Im Regelfall nicht. Auf Wunsch oder bei komplexen Gebäuden bieten wir eine Vor-Ort-Aufnahme im Kölner Stadtgebiet an.

Nach der Ausstellung

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Ausweis erforderlich.

Was muss im Inserat stehen?

Ausweisart, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Diese Angaben liefern wir kopierfertig mit.

Ich habe den Ausweis verloren.

Wir archivieren jeden Ausweis zehn Jahre lang und senden Ihnen das PDF kostenfrei erneut zu.

Kann ich Angaben nachträglich korrigieren?

Ja. Melden Sie sich, solange der Ausweis noch nicht registriert ist. Nach der Registrierung ist eine Neuausstellung nötig.

Begriffe kurz erklärt

Endenergie
Die Energiemenge, die an der Gebäudegrenze ankommt und bezahlt wird, etwa Gas oder Fernwärme.
Primärenergie
Endenergie plus die Energie, die für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers anfällt.
Energieeffizienzklasse
Skala von A+ bis H nach § 86 GEG, gebildet aus dem Endenergiekennwert pro Quadratmeter und Jahr.
Referenzgebäude
Rechnerisches Vergleichsgebäude gleicher Geometrie mit gesetzlich festgelegter Ausstattung.
DIBt-Registriernummer
Fortlaufende Nummer des Deutschen Instituts für Bautechnik. Ohne sie ist der Ausweis nicht rechtsgültig.
GEG
Gebäudeenergiegesetz, seit 2020 in Kraft. Es ersetzt EnEV, EnEG und EEWärmeG.
Wärmeschutzverordnung 1977
Erste bundesweite Dämmvorschrift. Sie entscheidet, ob kleine Altbauten einen Bedarfsausweis brauchen.
iSFP
Individueller Sanierungsfahrplan. Fördervoraussetzung nach BEG und deutlich umfangreicher als ein Energieausweis.

Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns.