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Verbrauchsausweis für Köln

Verbrauchsausweis ab 69,90 € — in 24 Stunden

Der günstigste zulässige Energieausweis. Er wird aus den Heizkostenabrechnungen der letzten 36 Monate berechnet und ist bei Verkauf und Vermietung voll rechtsgültig.

  • Ausstellung im Regelfall am nächsten Werktag
  • Registrierung beim DIBt inklusive
  • Kennwerte für Ihr Inserat inklusive
  • Zahlung erst nach Erhalt

Jetzt beantragen

69,90 €
  1. Gebäudedaten online eingeben, etwa zehn Minuten
  2. Prüfung durch Sachverständige und Registrierung beim DIBt
  3. Ausweis als PDF per E-Mail, im Regelfall am nächsten Werktag
Weiter zur Bestellung — externer Anbieter, öffnet in neuem Tab

Unverbindlich · keine Zahlung vor Erhalt

Ist der Verbrauchsausweis für Sie zulässig?

Ja, wenn

  • das Gebäude fünf oder mehr Wohneinheiten hat, oder
  • der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder
  • das Gebäude auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurde
  • Verbrauchsdaten aus 36 zusammenhängenden Monaten vorliegen

Nein, wenn

  • bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor November 1977
  • keine Verbrauchsabrechnungen vorhanden sind (z. B. Leerstand)
  • das Gebäude neu errichtet oder umfassend saniert wird
Dann brauchen Sie den Bedarfsausweis

Diese Angaben brauchen wir

Alles, was Sie in der Regel in Ihren Unterlagen finden. Fehlt etwas, melden wir uns per E-Mail.

  • Adresse, Baujahr und Gebäudetyp
  • Anzahl der Wohneinheiten und Wohnfläche
  • Heizungsart, Baujahr der Heizung, Warmwasserbereitung
  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Leerstandszeiten, falls vorhanden
Zwei Seiten eines Energieausweises mit farbiger Effizienzskala, daneben Heizkostenabrechnungen

Was am Ende im Ausweis steht

Der Verbrauchsausweis weist den Endenergie- und den Primärenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr aus, dazu die Energieeffizienzklasse, den Energieträger und die Registriernummer des DIBt. Diese Werte gehören in jedes Immobilieninserat.

  • A+≤ 30
  • A≤ 50
  • B≤ 75
  • C≤ 100
  • D≤ 130
  • E≤ 160
  • F≤ 200
  • G≤ 250
  • H> 250

Energieeffizienzklassen nach § 86 GEG, Angaben in kWh pro Quadratmeter und Jahr.

Endenergieverbrauch
Die Energiemenge, die dem Gebäude zugeführt wurde, witterungsbereinigt über 36 Monate.
Primärenergieverbrauch
Zusätzlich bewertet nach Energieträger, inklusive Vorkette von Förderung und Transport.
Energieträger und Anlage
Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe oder Holz, mit Baujahr der Heizung.
Registriernummer
Ohne diese Nummer des DIBt ist der Ausweis nicht rechtsgültig.

Sonderfälle, die wir häufig sehen

Einzelne Eigentumswohnung

Der Ausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Die Verbrauchsdaten liegen bei der Hausverwaltung; wir fragen sie auf Wunsch direkt ab.

Leerstand im Betrachtungszeitraum

Leerstände über drei Monate werden rechnerisch berücksichtigt. Teilen Sie uns Zeitraum und Anzahl der betroffenen Einheiten mit.

Wohnen und Gewerbe im Haus

Liegt der Gewerbeanteil über zehn Prozent der Fläche, sind getrennte Ausweise oder eine Zonierung nötig. Wir klären das vorab.

Denkmalgeschützte Gebäude

Für Baudenkmäler ist bei Verkauf und Vermietung kein Energieausweis erforderlich. Der Nachweis der Denkmaleigenschaft genügt.

Fragen zum Verbrauchsausweis

Was, wenn eine Jahresabrechnung fehlt?

Wir können auf einen anderen 36-Monats-Zeitraum ausweichen, solange er nicht länger als 18 Monate zurückliegt. Fehlt mehr, ist der Bedarfsausweis der sichere Weg.

Zählt der Stromverbrauch mit?

Nur wenn mit Strom geheizt wird, etwa über eine Wärmepumpe oder Nachtspeicheröfen. Haushaltsstrom bleibt außen vor.

Wird der Verbrauch der Mieter offengelegt?

Nein. In den Ausweis geht ausschließlich der Gesamtverbrauch des Gebäudes ein, ohne Zuordnung zu Wohnungen.

Kann ich freiwillig einen Bedarfsausweis wählen?

Ja. Wo der Verbrauchsausweis zulässig ist, dürfen Sie sich auch für den Bedarfsausweis entscheiden, etwa um Modernisierungsempfehlungen zu erhalten.