Stadtbezirk 8 · Köln-Kalk
Energieausweis Köln-Kalk
Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Kalk, Humboldt-Gremberg, Vingst, Höhenberg und Neubrück. Inseratfertige Kennwerte inklusive.
Kalk auf einen Blick
- Häufigste Bauzeit
- 1930–1970
- Typische Gebäudeart
- Mehrfamilienhaus
- Meist zulässig
- Verbrauchsausweis
- Ausstellung
- 24 Stunden
- Preis ab
- 69,90 €
Der Gebäudebestand in Kalk
Kalk ist aus Industrie- und Arbeiterquartieren gewachsen: Wohnzeilen der Zwischen- und Nachkriegszeit in Höhenberg und Vingst, dazu Neubauten auf ehemaligen Werksflächen rund um die Kalker Hauptstraße. Der Bestand ist überwiegend mehrgeschossig und wird von Wohnungsgesellschaften und privaten Vermietern gehalten.
Bei Neuvermietung muss der Ausweis schon zur Besichtigung vorliegen, und die Kennwerte gehören ins Inserat. Wir liefern die Pflichtangaben für die Anzeige getrennt aufbereitet mit, damit sie ohne Nacharbeit online gehen kann.

Wir sind in diesen Veedeln tätig
- Kalk
- Humboldt-Gremberg
- Vingst
- Höhenberg
- Neubrück
- Ostheim
Verbrauchsausweis
Für die Wohnzeilen und Neubauten in Kalk, Höhenberg und Vingst ab fünf Wohneinheiten.
Ab 69,90 € bestellen — externer Anbieter, öffnet in neuem TabBedarfsausweis
Für kleinere Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor November 1977, etwa in Ostheim und Humboldt-Gremberg.
Ab 119,90 € bestellen — externer Anbieter, öffnet in neuem TabHäufige Aufträge in Kalk
Nachkriegszeile in Höhenberg
Verbrauchsausweis über die Sammelabrechnung der Wohnungsgesellschaft.
Neubau auf ehemaliger Werksfläche
Für Neubauten gilt der Bedarfsausweis. Die Nachweise aus dem Bauantrag genügen meist.
Neuvermietung in Vingst
Ausweis zur Besichtigung und Kennwerte fürs Inserat, beides am nächsten Werktag.
Fragen aus Kalk
Ich vermiete neu. Welche Angaben muss das Inserat enthalten?
Effizienzklasse, Endenergiekennwert, Energieträger, Ausweisart und Baujahr. Sie erhalten die Pflichtangaben nach § 87 GEG getrennt aufbereitet.
Das Gebäude wurde 2019 auf einer Werksfläche errichtet. Was gilt?
Der Bedarfsausweis wird aus dem Nachweisverfahren des Bauantrags erstellt. Die Unterlagen des Planers reichen dafür meist aus.